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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
- Die Leistungen der Firma BK-Immobilien erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen , Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform. Der Abschluss eines Nachweis- und Vermittlungsauftrages und die Entgegennahme von Geschäftsunterlagen zu den von uns angebotenen Objekten gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- BK-Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
- Alle Objekte werden im Auftrag und mit der Befugnis des Verkäufers/Eigentümers angeboten. Die in unseren Geschäftsunterlagen gemachten Angaben zu den Objekten beruhen auf den Aussagen und den Unterlagen des Verkäufers/Eigentümers. Die Angebote werden mit bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenverpachtung oder Zwischenvermietung bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Alle Unterlagen werden von uns sorgfältig zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Verbindlich sind jedoch nur die Unterlagen, die Bestandteil des Notarvertrages werden.
- Der Empfänger/Adressat von Geschäftsunterlagen mit Daten der von uns angebotene Objekte verpflichtet sich diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe unsere Angebote an Dritte ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Der Empfänger/Adressat verpflichtet sich weiterhin uns umgehend in geeigneter Form zu informieren, wenn er einen Vertrag über ein von uns angebotenes Objekt abschließt. Eine Besichtigung eines Objektes kann nur in Absprache und Begleitung eines Immobilien-Beraters unseres Hauses erfolgen.
- Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Immobilie zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) mit Angabe der Quelle mitzuteilen. Andernfalls ist insoweit, unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis, bei Abschluss eines vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages die vereinbarte Provision zu bezahlen.
- Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grundlage unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das von uns angebotene Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.
- Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekt weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem von uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.
- Die im Anschreiben genannte Provision entsteht mit wirksamen Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages mit dessen Abschluss. Sie ist mit dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebbarer Bedingungen nach deren Eintreten, in Fällen eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechtes nach Feststehen dessen Nichtausübung, im Übrigen mit der Ausübung des Rücktrittsrechtes, soweit dies die Provisionen unberührt lässt, zur Zahlung fällig. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 6% pa. über Bundesbankdiskont fällig. Bei Kaufverträgen ist die Berechnungsgrundlage der Provision der Kaufpreis inklusive einer eventuell gesondert ausgewiesenen Mehrwertsteuer und Nebenentgelder.
- Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für von uns unbestrittenen Forderungen oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Es gilt auch nicht für von uns anerkannte Forderungen, sowie für Forderungen mit denen im Prozess aufgerechnet wird, für den Fall, dass die Aufrechnungsforderung entscheidungsreif ist.
- Der Verkäufer/Eigentümer oder der Empfänger/Adressat von Geschäftsunterlagen stimmt zu, dass seine persönlichen Daten im EDV-System erfasst werden, wobei wir uns verpflichten, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes einzuhalten.
- Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.
- Erfüllungsort für beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Maklers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat.
- Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mit Erscheinen dieser Vertragsbedingungen verlieren alle Vorherigen ihre Gültigkeit.
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